
Übersicht
Gebühren entstehen erst bei erfolgreicher Finanzierung des Kreditprojekts.
- Die Registrierung und die Einreichung des Kreditantrags sind kostenfrei.
- Bei Kreditauszahlung zieht swisspeers eine einmalige Abwicklungsgebühr direkt vom Kreditbetrag ab. Die genaue Höhe basiert auf Ihrer Bonitätseinstufung.
- Die Restschuld ist gegen Todesfall versichert. Die Prämie beträgt 0.5% der Restschuld und wird für das erste Jahr bei Kreditauszahlung und anschliessend jährlich in Rechnung gestellt.
- Bei Zahlungsverzug fallen gemäss Aufwand zusätzliche Gebühren an.
Abwicklungsgebühren
Die einmalige Abwicklungsgebühr richtet sich nach Ihrer Bonitätseinstufung. In bestimmten Situationen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Einmalige Abwicklungsgebühr
Rating | Gebühr | Mindestbetrag* |
A+ A | 1.00% | CHF 2'000 |
B+ B B- | 1.25% | CHF 2'850 |
C+ C | 2.00 - 4.00%** | CHF 2'850 |
D+ D D- | 4.00% - 6.00%** | CHF 2'850 |
*Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. **Bei Rating-Klassen C und D wird der konkrete Gebührensatz anhand mehrerer Kriterien ermittelt, darunter die individuelle Risikobewertung, die Komplexität Ihres Geschäftsmodells und branchenspezifische Faktoren. Ihre individuellen Gebühren werden Ihnen spätestens zum Zeitpunkt vor der Kreditausschreibung auf der swisspeers Plattform mitgeteilt. |
Zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen
Leistung | Gebühr* |
Adressnachforschung | CHF 50 |
Erste Mahnung (nach 4 Tagen) | kostenlos |
Zweite Mahnung (nach 10 Tagen) | CHF 50 |
Erneute Bonitätsprüfung mit Ratensistierung | CHF 1'500 |
Neuordnung der Kreditvereinbarung | CHF 2'500 |
Eintragung Eigentumsvorbehalt | CHF 500 |
Sicherungsübereignung Schuldbrief | CHF 500 |
Liegenschaftsschätzung | CHF 1'000 |
Die Todesfallrisikoversicherung
Jeder swisspeers Kredit wird automatisch durch eine Todesfallrisikoversicherung unseres Partners PAX abgesichert. Die Versicherung ist obligatorisch für jeden Kreditnehmer.
Versicherungsprämie
Die jährliche Prämie beträgt 0.5% des jeweils ausstehenden Kreditbetrags. Abgerechnet wird gemäss effektiver Restschuld per Ende Monat.
Zahlungsmodalitäten
- Erstprämie: Bei Kreditauszahlung wird die Prämie für das laufende Kalenderjahr direkt von der Kreditsumme abgezogen.
- Folgeprämien: Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erhalten Sie eine Prämienrechnung, berechnet auf Basis Ihrer Restschuld per 31. Dezember des Vorjahres.
Ihre Vorteile
- Umfassender Schutz: Vollständige Absicherung der ausstehenden Kreditsumme
- Unternehmenssicherheit: Keine zusätzliche finanzielle Belastung für Ihr Unternehmen im Todesfall
- Effizienter Kollektivvertrag: Vereinfachte Administration und günstigere Konditionen
- Schnelle Abwicklung: Direkte Regulierung zwischen swisspeers und PAX
Berechnungsbeispiel
Kosten für einen Kredit über CHF 250'000 mit Rating B, mit Schuldbrief, einer Laufzeit von 36 Monaten und Beginn im Mai 2025.
Kosten bei der Kreditauszahlung
Bei der Kreditauszahlung werden die einmaligen Gebühren, allfällige Zusatzgebühren, Mehrwertsteuer sowie die Todesfallrisikoprämie für das erste Jahr direkt abgezogen. Der Kreditnehmer erhält den Nettobetrag auf sein Konto überwiesen.
Position (Beispielberechnung) | Betrag in CHF |
Beantragte Kreditsumme | 250'000.00 |
- Einmalige Abwicklungsgebühr, 1.25% für Rating B | -3'125.00 |
- Zusatzgebühr für Schuldbrief | -500.00 |
- MwSt. auf Gebühren (8.1%) | -293.63 |
- Todesfallrisikoprämie (Mai-Dez 2025)* | -781.25 |
= Ausbezahlter Betrag | 245'300.12 |
*Der angebrochene Monat wird mit der Hälfte der Prämie berechnet. Die restlichen 7 Monate werden mit 0.041% (0.5%/12) verrechnet. |
Kosten während der Kreditlaufzeit
- Während der gesamten Kreditlaufzeit werden monatliche Raten (Annuitäten) fällig. Diese Raten setzen sich aus dem vereinbarten Zinssatz und der Tilgungsleistung zusammen. Dank fixem Zinssatz bleibt die monatliche Belastung während der gesamten Laufzeit unverändert.
- Zusätzlich wird jährlich die Todesfallrisikoprämie aufgrund der Restschuld per Ende Jahr, unter Berücksichtigung der effektiven monatlichen Restschuld der Vorperiode, in Rechnung gestellt.
- Weitere Kosten entstehen normalerweise nicht, sofern alle Vertragsverpflichtungen eingehalten, keine Vertragsänderungen vorgenommen und sämtliche Zahlungen fristgerecht geleistet werden.
Wie wird die Abwicklungsgebühr festgelegt?
Die Abwicklungsgebühr hängt vom finalen Rating ab, das swisspeers anhand einer Bonitätsprüfung bestimmt (u. a. unter Einbezug von Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Registerauszügen). Bei gedeckten Krediten können zusätzliche Sicherheiten das Ausfallrisiko verringern und dadurch das Rating verbessern – was zu günstigeren Gebühren führen kann.
Wann ist die Höhe der Abwicklungsgebühr bekannt?
Die Abwicklungsgebühr wird nach Abschluss der Bonitätsprüfung festgelegt und dem Kreditnehmer spätestens mit dem Finanzierungsvorschlag über die Plattform mitgeteilt. Fällig wird sie jedoch erst, sobald die Finanzierung erfolgreich zustande kommt.
Warum ist die Todesfallrisikoversicherung obligatorisch?
Die Versicherung schützt sowohl Ihr Unternehmen als auch Ihre Angehörigen im Todesfall vor finanziellen Belastungen. Durch den Kollektivvertrag mit PAX erreichen wir nicht nur bessere Konditionen, sondern auch eine vereinfachte Abwicklung für alle Beteiligten. Die Versicherung ist ein elementarer Bestandteil unseres Risikomanagements und trägt zu fairen Zinssätzen für alle Kreditnehmer bei.
Wie hoch fallen die Zinsen für meine Finanzierung aus?
Der Zinssatz für Ihren Kredit hängt von der Bonität Ihres Unternehmens ab. Swisspeers bewertet diese anhand finanzieller und qualitativer Faktoren und ordnet Ihr Unternehmen einer Ratingstufe zu. Jede Ratingstufe hat ein Zinsband, das sowohl das Risiko für Investoren widerspiegelt, als auch an die Marktbedingungen angelehnt ist.
Die aktuellen Zinsbänder finden Sie hier: Zinsbänder swisspeers.
Bereit für Ihre Finanzierung?
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Unternehmensfinanzierung zur Verfügung.
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