Welche Nachteile hat Leasing? (Firmenleasing)
Firmenleasing ist für viele Unternehmen mit unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnissen das geeignete Finanzierungsinstrument. Neben den entscheidenen Vorteilen, kann Firmenleasing aber auch Nachteile mit sich bringen. Je nach spezifischer Situation in der sich das Unternehmen befindet, wirkt sich Leasing positiv oder negativ auf das Unternehmen aus. Deshalb tut jedes Unternehmen gut daran, Leasing nicht nur von seiner positiven Seiten zu betrachten sondern sich auch mit den Nachteilen von Leasing und Leasingverträgen auseinanderzusetzen.
Die nachfolgende Aufzählung von Nachteilen von Leasing soll Ihnen helfen abzuwägen, ob sich Leasing für Ihr Unternehmen lohnt oder nicht.
Leasing Nachteile für Unternehmen
Sie sind nicht Eigentümerin des Objekts
Die Leasinggeberin ist während der gesamten Leasingdauer Eigentümerin des Investitionsobjekts. Die Leasingnehmerin ist Besitzerin des Leasingobjekts. Meist kann das Leasingobjekt jedoch am Ende der Vertragslaufzeit zum kalkulierten Restwert gekauft und somit das Eigentum erworben werden.
Sie haben fixe Ausgaben
Die Leasingraten stellen einen Fixkostenblock während der gesamten Leasingdauer dar. Da der Leasingvertrag in der Regel nicht vorzeitig aufgelöst werden kann, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen stets genügend Erträge erwirtschaftet, um die Leasingraten zu bezahlen.
Sie sind für Versicherung & Unterhalt zuständig
Als Leasingnehmerin haben Sie die Pflicht das Leasingobjekt zu versichern, zu warten und zu pflegen. Der Aufwand kann dabei höher ausfallen, als wenn Sie das Investitionsgut im Eigentum erworben hätten.
Ihr Zahlungsplan ist fix
Die Leasingraten müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie das Leasingobjekt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Verlust, Qualitätsverschlechterung oder Nichtnutzung des Leasingobjektes.
Ihr Leasingzinssatz ist fix
Der Zinssatz bleibt auch bei sinkendem Marktzinsniveau fix bestehen. Dafür sind Sie bei steigendem Marktzinsniveau auf der sicheren Seite.
Sie können den Leasingvertrag nicht vorzeitig auflösen
Der Leasingvertrag kann in der Regel nicht vorzeitig durch den Leasingnehmer gekündigt werden. Das gleiche gilt jedoch auch für den Leasinggeber.
Sie haben kein Veräusserungsbefugnis
Als Leasingnehmerin sind Sie Besitzerin und nicht Eigentümerin des Leasingobjekts. Liegt zum Beispiel ein attraktives Kaufangebot für das Investitionsgut vor, so können Sie mangels Veräusserungsbefugnis das Objekt nicht verkaufen.
Sie könnten das Leasingobjekt verlieren
Geraten Sie als Leasingnehmerin in Zahlungsverzug oder begleichen Sie die Leasingraten nicht mehr, so hat die Leasinggeberin in der Regel das Recht den Leasingvertrag zu kündigen und das Investitionsgut zurückzunehmen.
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