Typischer Leasingablauf: Von der Objektwahl bis zum Vertragsende
Firmenleasing ist ein attraktives Finanzierungsinstrument für Ihr Unternehmen und bietet gegenüber traditionellen Finanzierungsformen viele Vorteile. Statt kostenintensive Investitionsgüter selbst anzuschaffen, kauft eine Leasinggesellschaft das Investitionsgut für Sie und überlässt es Ihnen zur Nutzung gegen einen fest vereinbarten monatlichen Leasingzins.
Der Nutzen für Ihr Unternehmen liegt auf der Hand: Sie können Ihr mobiles Anlagevermögen permanent erneuern, ohne dabei Ihre Liquidität zu strapazieren. Dadurch bleiben Sie unternehmerisch flexibel und nutzen Ihre Liquidität für andere wichtige unternehmerische Tätigkeiten, wie z.B. Marketing oder Forschung & Entwicklung.
Wie läuft ein Firmenleasing von Anfang bis Schluss ab?
Von der Auswahl des Investitionsobjekts, von der Nutzung des Investitionsguts in Ihrem Unternehmen bis zum Ende des Leasingvertrags – so geht Firmenleasing:
Abbildung: Typischer Ablauf eines Firmenleasings
1. Objekt auswählen und Leasingofferte einholen
Der Leasingnehmer wählt das Leasingobjekt (z.B. Traktor, Bagger, Zahnarztstuhl) beim Lieferanten aus. Der Leasinggeber unterbreitet dem Leasingnehmer eine Leasingofferte.
2. Leasingvertrag unterzeichnen und Kauf des Objekts durch Leasinggesellschaft
Zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber kommt der Leasingvertrag zustande und zwischen dem Leasinggeber und dem Lieferanten kommt der Kaufvertrag für das ausgewählte Investitionsobjekt zustande.
3. Lieferung des Objekts und Aktivierung des Leasingvertrags
Der Lieferant liefert das Leasingobjekt an den Leasingnehmer. Der Leasingvertrag startet nach Abnahme des Objekts durch den Leasingnehmer und der Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasinggeber.
4. Objekt nutzen und Leasingraten bezahlen
Der Leasingnehmer ist im Besitz des Leasingobjekts und nutzt es entsprechend dem Verwendungszweck. Dafür entschädigt er den Eigentümer des Objekts, den Leasinggeber, mit der monatlichen Zahlung der vereinbarten Leasingrate über die Laufzeit des Vertrags.
5. Ende des Leasingvertrages: Rückgabe oder Übernahme
Zum Vertragsende erfolgt entweder die Objektrückgabe an den Leasinggeber oder der Verbleib beim Leasingnehmer gegen Bezahlung des kalkulatorischen Restwerts. Falls der Leasingnehmer das Kaufangebot des Leasinggebers annimmt und den offerierten Restwert bezahlt, geht das Eigentum an den Leasingnehmer über.
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