Leasingvertrag Parteien (Direktes und indirektes Leasing)

Leasingvertrag: Die Parteien

Beim Firmenleasing – im Gegensatz zum Kauf eines Gutes, wo Käufer und Verkäufer das Geschäft miteinander abwickeln – sind mehrere Parteien involviert.

Beteiligte an einem Leasingvertrag (Parteien)

  • Leasingnehmer ( beim Kauf wäre das der Käufer)
  • Lieferant (z.B. Hersteller oder Händler; beim Kauf wäre das der Verkäufer)
  • Leasinggeber (z.B. Leasinggesellschaft, Bank oder der Hersteller selbst Finanzierer)
  • Dritte (z.B. weitere Sicherheitengeber)

Grafik Dreick Parteien Leasingvertrag Leasingnehmer Leasinggeber Leasingobjekt Hersteller Lieferant
Abbildung: Parteien in einem Drei-Parteien-Leasingvertrag

Direktes Leasing / Indirektes Leasing

Welche und wie viele Parteien am Leasingvertrag beteiligt sind, bestimmt sich nach der Vertragsbeziehung zwischen dem Leasinggeber und Leasingnehmer. Dabei kann zwischen einer Zwei-Parteien-Beziehung und einer Drei-Parteien-Beziehung unterschieden werden.

 

Zwei-Parteien-Beziehung (Direktes Leasing)

Bei einer Zwei-Parteien-Beziehung wird der Leasingvertrag zwischen Leasingnehmer und dem Hersteller oder Händler des Leasingobjekts abgeschlossen (sog. Direktes Leasing). Der Hersteller oder Händler ist somit Lieferant und Leasinggeber zugleich.

 

Drei-Parteien-Beziehung (Indirektes Leasing)

Bei einer Drei-Parteien-Beziehung (siehe Grafik weiter oben) tritt eine dritte Partei in das Leasingverhältnis ein, die als Leasinggeberin fungiert (sog. Indirektes Leasing). Die Leasinggeberin erwirbt das Leasingobjekt vom Lieferanten (Kaufvertrag) und überlässt es dem Leasingnehmer zur Nutzung (Leasingvertrag).

 

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