Asset Deal
Bei einem Asset Deal werden die Vermögensgegenstände eines Unternehmens verkauft. Jedes einzelne Wirtschaftsgut muss dabei dinglich übertragen und jede Verbindlichkeit (mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners) auf den Käufer übertragen werden. Das gilt gleichermaßen für das bilanzierte Anlagevermögen wie für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sowie immaterielle Wertgegenstände, zum Beispiel Markenrechte oder Lizenzen. Werte wie Grundstücke oder Immobilien, die einem Gesellschafter gehören, aber von der Gesellschaft genutzt werden, werden nicht mit übertragen. Wichtig: Der Verkauf gilt nur für die explizit benannten Wirtschaftsgüter. Dies bietet den Vorteil, dass der Käufer genau weiß, was er erwirbt. Außerdem hat er dank der genauen Auflistung Gelegenheit auszuwählen, welche Vermögensgegenstände (Assets) für ihn interessant sind. Ob Verträge und Verbindlichkeiten auf den Käufer übergehen, muss detailliert geregelt werden, sodass Risiken nicht automatisch an den Erwerber übertragen werden.
Findet mit der Übertragung einzelner Vermögenswerte gleichzeitig ein Betriebsübergang statt, gehen auch sämtliche Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Was am Ende eines Asset Deals übrig bleibt, ist die Gesellschaft selbst.
Der Asset Deal bietet den Vorteil, dass der Käufer weiß, was er kauft und einzelne Wirtschaftsgüter auslassen kann. Der Erwerb einer risikobehafteten Mantelgesellschaft ist nicht erforderlich und eine Haftungskontinuität für Altverbindlichkeiten besteht nicht.