Schuldanerkennung
Eine Schuldanerkennung ist die Bestätigung eines Schuldners, dass die Forderung eines Gläubigers (beispielsweise ein Darlehensgeber) an ihn rechtmässig besteht.
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Schuldanerkennung SchKG
Die Schuldanerkennung ist im Artikel 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.
Schuldanerkennung Anwendungsbeispiele
Schuldanerkennungen kommen in unterschiedlichsten Situationen und zwischen unterschiedlichsten Parteien zur Anwendung – folgend drei Beispiele.
Unternehmen und ihre Kunden
Mittels einer Schuldanerkennung erklärt ein Kunde schriftlich, dass er sich zur Bezahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet. Dies verschafft dem entsprechenden Unternehmen (also Gläubiger) im Falle eines Zivilprozesses erhebliche Verfahrensvorteile, weil dem Unternehmen der Weg über die Anerkennungsklage erspart bleiben würde.
Private Darlehen bei Verwandten oder Freunden
Auch bei privaten Darlehen zwischen Verwandten oder Freunden – beispielsweise für ein Auto - lohnt es sich, sich mittels einer Schuldanerkennung abzusichern. Bei diesen privaten Darlehen werden Schuldanerkennungen jedoch häufig vergessen bzw. vernachlässigt.
Banken und ihre Kontoinhaber
Auf den Konten der Bankkunden werden die Gutschriften der jeweiligen Kunden angezeigt – auch dies ist eine Schuldanerkennung.
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