Share Deal
Bei einem Share-Deal werden die Gesellschaftsanteile am Unternehmen veräußert. Damit geht das gesamte Unternehmen mit allen Rechtsbeziehungen, Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten an den Erwerber über, der hierdurch zum Gesellschafter wird. Ausgenommen sind lediglich Gegenstände, die der Verkäufer vorab aus der Zielgesellschaft entnommenen hat. Einer Zustimmung des Vertragspartners für die Übertragung bedarf es nicht.
Da beim Share Deal nur Unternehmensanteile erworben werden, bleibt das Unternehmen durch den Erwerb von Aktiva und Passiva in seiner Struktur unberührt. Es wird unter Fortbestand aller Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken im laufenden Betrieb übernommen. Der Käufer ist dabei an frühere Organbeschlüsse gebunden. Hat die verkaufende Gesellschaft Verträge mit entsprechenden Klauseln für den Fall eines Gesellschafterwechsels geschlossen, so kann es aufgrund des Sonderkündigungsrechts jedoch zu Änderungen kommen. Anders als beim Asset-Deal geht bei einem Share-Deal ausnahmslos das ganze Unternehmen an den neuen Besitzer über. Für den Verkäufer positiv ist, dass keine Auswahlmöglichkeit bei den Vermögenswerten besteht.
Die Vorteile des Share Deals liegen in seiner vergleichsweise einfachen Struktur und der damit verbundenen schnelleren Durchführung. Sämtliche Verträge bleiben unberührt und der Veräußerer bleibt nicht mit einer sogenannten Mantelgesellschaft zurück. Für den Käufer birgt der Share Deal allerdings das Risiko, mit der Komplettübernahme auch mögliche Risiken zu erben. Insbesondere beim Erwerb krisenbehafteter Unternehmen ist daher ein Asset Deal meist die bessere Wahl.