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Sicherungsübereignung

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Eine Sicherungsübereignung ist einer Zession sehr ähnlich.  Die Sicherungsübereignung wird als "fiduziarische Übertragung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache durch den Schuldner (oder einen Dritten) als Fiduziant (auch Zedent) an den Gläubiger als Fiduziar (auch Zessionar) zur Sicherung seiner Hauptforderung, mit der Abrede, dass der Gläubiger über den Abtretungsgegenstand nur im Rahmen des Sicherungszweckes verfügen darf und bei Tilgung der Hauptforderung diesen zurück zu übertragen hat" definiert.

Während bei einer Zession Forderungen und Rechte als Sicherungsgegenstände verwendet werden, gibt es bei einer Sicherungsübereignung folgende Möglichkeiten:

  • Jede bewegliche oder unbewegliche Sache
  • Inhaber- oder Orderpapiere

So kann ein Schuldner beispielsweise das Eigentum an Fahrzeugen, Maschinen oder Elektronikartikeln auf den Gläubiger übertragen. Er bleibt jedoch Besitzer der Sache, kann sie weiterhin nutzen, darf sie aber weder veräussern noch verändern. Dieser Vertrag besteht so lange, bis der Schuldner seine Schuld getilgt hat, anschliessend ist der Gläubiger zur Rückübertragung des Eigentums verpflichtet.

Weiter können Inhaber- und Orderpapiere wie beispielsweise Schuldbriefe zur Sicherungsübereignung verwendet werden. Schuldbriefe werden zur Sicherung von Hypothekar-, Bau- oder Betriebskrediten eingesetzt. Die populärste Form ist der Register-Schuldbrief, da dort die Eintragung in das Grundbuch genügt und kein zusätzliches Wertpapier aufbewahrt werden muss.

Quelle:
https://www.sicherungsuebereignung.ch/