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Eine Zession (oder auch Forderungsabtretung) ist die Übertragung einer bestehenden oder auch zukünftigen Forderung von einem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden Gläubiger (Zessionar). Der Zessionar wird zum neuen Gläubiger. Es findet somit ein Gläubigerwechsel statt, der durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar zustande kommt. Die Zession ist der Sicherungsübereignung sehr ähnlich.
Stille Zession
Bei der stillen Zession wird der Forderungsschuldner ("Drittschuldner") nicht über die Forderungsabtretung informiert und somit entfällt die Abtretungsanzeige 3).
Die stille Zession wird beispielsweise zur Besicherung von Firmenkrediten zur Auftragsfinanzierung angewendet. In manchen Fällen bewirkt eine stille Zession keine rechtswirksame Abtretung der Forderung.
Die Abtretung von Forderungen aus Lebens- oder Todesfallversicherungen ist ein bekanntes Beispiel dafür. Die Abtretung ist in diesem Fall erst wirksam, wenn die Versicherungsgesellschaft schriftlich über die Zession notifiziert wurde.
Globalzession
Wie der Name bereits andeutet, werden bei einer Globalzession alle Forderungen aus Lieferung und Leistung eines Unternehmens (Zedent) an den Zessionar (Kreditgeber) abgetreten - in der Regel zur Sicherung eines Kredits oder Kreditrahmens. Gleichzeitig wird ein Reporting vereinbart, wonach die Kreditnehmerin monatlich die Debitorenbestände inkl. Kundennamen und Adressen und Fakturadatum einreichen muss.
Zessionskredit
Ein Kredit, der abgesichert wird durch die Abtretung einer bestehenden oder zukünftigen Forderung. Der Zedent ist im besicherten Kreditverhältnis der Schuldner. Der Zessionar ist der Gläubiger und in der Regel ein Kreditinstitut.