Genussschein
Genussscheine oder Genussrechte sind eine Form von Mezzanine-Kapital eines Unternehmens - also eine Finanzierungsform zwischen Eigen- und Fremdkapital. Diese werden als nachrangige Darlehen ausgestaltet. Ein Genussschein verbrieft unterschiedliche Rechte, wie beispielsweise das Recht am Reingewinn oder das Recht am Liquidationserlös.
Genussschein Schweiz
In der Schweiz wird der Genussschein im Obligationenrecht (Art. 657) geregelt. Die Genussscheine dürfen keinen Nennwert aufweisen und eine Verzinsung ist nicht garantiert, ausserdem können sie kein Stimmrecht enthalten. Sie können Rechte am Reingewinn oder am Liquidationserlös gemäss der oben genannten Definition, oder aber auch Rechte auf den Bezug neuer Aktien verleihen. Das Genussrecht darf nur mit dem Unternehmen verbundenen Personen zukommen - also Arbeitnehmenden, Aktionären oder Gläubigern.